AGB

Verpflichtungen vom Dogsitter

Ihr Hund wird vom Dogsitter artgerecht behandelt und täglich mindestens 4 Stunden (Morgen 2h und Nachmittag 2h) ausgeführt . Wir arbeiten ruhig und bestimmt mit einer positiven Energie, halten uns an die Bestimmungen und beachten das Tierschutzgesetz. Wir besitzen eine Betriebsbewilligung vom Veterinärsamt Zürich. Alle zwei Jahre werden wir überprüft und kontrolliert. In unserem Betrieb gab es noch nie Beanstandungen oder irgendwelche Mängel. Unser Mittagspause verbringen wir in unserem Eigenheim mit grosser Aussenanlage und Ruheräumen. Alle Hunde werden am Mittag von uns gefüttert und machen Mittagspause zusammen.

Wir gebrauchen konsequent Robidogbeutel und achten auf rücksichtsvollen Umgang mit der Natur. Sehr wichtig ist uns auch der friedliche Umgang mit anderen Menschen und Hundehalter/in.

Bevor ihr Hund ins Tagesrudel aufgenommen wird, verbringen wir mit Ihm zuerst einen Spaziergang am Morgen oder Nachmittag. Besitzer der Hunde sind immer mit dabei!

Es werden bis zu 8 Betreuungshunde auf den Spaziergang mitgenommen.

Falls ihr Hund sich selbständig macht, werden wir uns unverzüglich auf die Suche nach Ihm machen und und sie umgehend benachrichtigen.

Wird ihr Hund nicht gefunden, haftet der Dogsitter nur in Fahrlässigkeit oder nachweislicher Missachtung der Aufsichtspflicht.

Bei einem Unfall oder Krankheit, werden wir sofort den Tierarzt aufsuchen. Kosten sind vom Hundehalter zu bezahlen, ausser bei Fahrlässigkeit und Verletzung der Aufsichtspflicht.


Verpflichtungen vom Hundehalter

  • Impfausweis kopieren und jährlich abzugeben
  • Ihr Hund ist bei Amicus registriert
  • Ihr Hund ist gesund und geimpft
  • Jagdverhalten, Allergien und Eigenheiten werden besprochen
  • Läufige Hündinnen können nicht ins Rudel aufgenommen werden
  • Ihr Hund sollte 1-2 mal pro Jahr entwurmt werden
  • Ihr Hund sollte einen guten Grundgehorsam haben
  • Jährlich Nasale Zwingerhusten Impfung
  • Stornierung weniger als 24h vor Betreuungsbegin werden 100 % verrechnet
  • Ferienbetreuung die nicht rechtzeitig abgemeldet werden (7 Tage vor Betreuungsbeginn) werden zu 100% in Rechnung gestellt

Versicherungen

Der Hundehalter muss eine Privathaftplichtversicherung abgeschlossen haben.

Wir haben eine Privathaftpflicht und Geschäftsversicherung.

Ereignet sich ein Unfall oder Sachschaden an Drittpersonen, haften wir nur in nachweislicher Verletzung der

Aufsichtspflicht oder bei Fahrlässigkeit.


Allgemeine Bestimmungen

Nur sozial verträgliche Hunde werden ins Rudel aufgenommen. Wir nehmen ebenfalls nur Hunde ins Tagesrudel auf,  die einen Grundgehorsam haben.

Sollte es nicht funktionieren den Hund einzugliedern, kann der Dogsitter die Betreuung beenden.

Aggression und unsoziales Verhalten, welches dem Dogsitter vorenthalten wurde, kann ebenfalls zur Beendigung der Betreuung führen.

Zu Beginn der Integration ins Rudel, werden alle Hunde an der Leine geführt.

Es liegt im Ermessen des Dogsitter zu entscheiden, ob der Hund an der Leine geführt wird oder abgeleint mitlaufen darf.

Entstehen Kosten wegen Betreuungsausfall (Krankeit, Unfall), werden Folgekosten nicht vom Dogsitter übernommen.

Hunde die nicht rechtzeitig abgemeldet werden (24 Stunden vor Betreuungsbeginn) werden zu 100 % verrechnet.

Buchungen für Ferienbetreuung die nicht rechtzeitig abgemeldet werden (7 Tage vor Betreuungsbeginn) werden zu 100% verrechnet.


Bezahlung

  • Monatsrechnung
  • Ferienhunde bezahlen im Voraus

Gerichtsstand ist Zürich